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von Anonymer Benutzer

RzF - 60 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Weimar, Urteil vom 28.11.2007 - 7 F 234/06 (Lieferung 2012)

Aktenzeichen 7 F 234/06 Entscheidung Urteil Datum 28.11.2007
Gericht Flurbereinigungsgericht Weimar Veröffentlichungen Lieferung 2012

Leitsätze

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für eine dem Bodenordnungsplan vorausgehende Wertermittlung ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Es kann nicht auf einen früheren Zeitpunkt – etwa den der Einleitung des Bodenordnungsverfahrens – abgestellt werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 67 - zu § 64 LwAnpG.