RzF - 58 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.11.2010 - 9 C 10548/10. OVG (Lieferung 2012)

Aktenzeichen 9 C 10548/10. OVG Entscheidung Urteil Datum 24.11.2010
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung 2012

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Während § 4 WertV bei Flächen der Land- und Forstwirtschaft sogenanntes reines Agrarland (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WertV) und begünstigtes Agrarland (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WertV) unterschied, kennt der seit dem 1. Juli 2010 geltende § 5 ImmoWertV diese Unterscheidung nicht mehr. Dennoch ist weiterhin anzuerkennen, dass es landwirtschaftliche Flächen gibt, denen etwa wegen der Nutzbarkeit für Erholungszwecke insbesondere im Umland der großen Ballungszentren ein besonderer Wert zuzumessen ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 117 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG.