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von Anonymer Benutzer

RzF - 53 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.01.2009 - 9 K 25/05 = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) (Lieferung 2010)

Aktenzeichen 9 K 25/05 Entscheidung Urteil Datum 28.01.2009
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz)  Lieferung 2010

Leitsätze

1. Bei der gerichtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Feststellung der Wertermittlungsergebnisse ist eine der flurbereinigungsrechtlichen Wertermittlung nachfolgende finanzamtliche Bodenschätzung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Ist aber das Ergebnis der Wertermittlung hinsichtlich eines bestimmten Grundstückes angefochten, so kann eine amtliche Nachschätzung naturgemäß einen hinreichenden Anhaltspunkt für eine weitere Aufklärung durch das Gericht liefern.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 27 FlurbG.