Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 04.03.1960 - 56 VII 59

Aktenzeichen 56 VII 59 Entscheidung Urteil Datum 04.03.1960
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Für hopfenfähiges Land kommt ein besonderer Verkehrswert bei der Schätzung, wie etwa für Bauland, nicht in Betracht. Hopfenfähiges Land ist durch Wiederzuteilung solchen Landes oder durch andere Vorteile bei der Flurbereinigung zu berücksichtigen.