Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 27.11.1959 - 12 VII 59
| Aktenzeichen | 12 VII 59 | Entscheidung | Urteil | Datum | 27.11.1959 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
| 1. | Bei der Vornahme der Schätzung ist von dem tatsächlichen Zustand der Grundstücke und nicht von einem unterstellten künftigen, durch Bodenverbesserungsmaßnahmen erreichten, Zustand auszugehen. |