Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 26 Abs. 2 FlurbG


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 11.07.1991 - 13 A 90.3113

Aktenzeichen 13 A 90.3113 Entscheidung Urteil Datum 11.07.1991
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Beschlüsse des Vorstands sind nichtig, wenn sie in einer Sitzung gefaßt werden, zu der nicht alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß geladen wurden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 21 Abs. 1 FlurbG.