Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 06.07.1962 - 90 VII 60
Aktenzeichen | 90 VII 60 | Entscheidung | Urteil | Datum | 06.07.1962 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Bei der Beschlußfassung werden Vorstandsmitglieder durch ihre Stellvertreter vertreten. Sind Stellvertreter nicht vorhanden, so ist der Vorstand beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. |