Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 24 FlurbG


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 14.12.1972 - 26 XII 72

Aktenzeichen 26 XII 72 Entscheidung Urteil Datum 14.12.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Entschädigungsregelung nach § 24 FlurbG ist auf Vorstandsvorsitzende, die diese Funktion dienstlich wahrnehmen, nicht anwendbar.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 5 - zu § 21 Abs. 6 FlurbG.