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RzF - 11 - zu § 19 Abs. 3 FlurbG


Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.11.1974 - V B 54.72 = RdL 1975 S. 69= AgrarR 1975 S. 100

Aktenzeichen V B 54.72 Entscheidung Beschluss Datum 15.11.1974
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1975 S. 69 = AgrarR 1975 S. 100  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Teile eines Betriebes können nicht deswegen von der Heranziehung zu Beiträgen (Vorschüssen) ausgenommen werden, weil insoweit keine betriebswirtschaftlichen Vorteile zu erwarten sind.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 15 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.