Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 10.02.1983 - F OVG A 6/82
Aktenzeichen | F OVG A 6/82 | Entscheidung | Urteil | Datum | 10.02.1983 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Beiträge sind grundsätzlich nach dem Wert der neuen Grundstücke, also rein sachbezogen, festzusetzen. Dabei können persönliche Verhältnisse eines Teilnehmers nicht berücksichtigt werden. |
2. | Für die Beitragspflicht ist unerheblich, ob der Teilnehmer die Flächen selbst bewirtschaftet oder langfristig an entwicklungsfähige Betriebe verpachtet hat. |