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von Anonymer Benutzer

RzF - 21 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 10.02.1983 - F OVG A 6/82

Aktenzeichen F OVG A 6/82 Entscheidung Urteil Datum 10.02.1983
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Beiträge sind grundsätzlich nach dem Wert der neuen Grundstücke, also rein sachbezogen, festzusetzen. Dabei können persönliche Verhältnisse eines Teilnehmers nicht berücksichtigt werden.
2. Für die Beitragspflicht ist unerheblich, ob der Teilnehmer die Flächen selbst bewirtschaftet oder langfristig an entwicklungsfähige Betriebe verpachtet hat.