RzF - 17 - zu § 149 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 15.04.1996 - 13 AS 95.3005

Aktenzeichen 13 AS 95.3005 Entscheidung Beschluss Datum 15.04.1996
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Anfechtbarkeit der Schlußfeststellung ist nicht auf Beteiligte des Flurbereinigungsverfahrens beschränkt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.