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von Anonymer Benutzer

RzF - 23 - zu § 144 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.01.2009 - 9 K 25/05 = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) (Lieferung 2010)

Aktenzeichen 9 K 25/05 Entscheidung Urteil Datum 28.01.2009
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz)  Lieferung 2010

Leitsätze

1. Hat die Behörde nicht die Möglichkeit zur Erhebung eines wirksamen Widerspruchs eingeräumt, so ist ein Vorverfahren aus Gründen der Prozessökonomie entbehrlich, wenn sich die Behörde auf die Klage eingelassen hat und deren Abweisung beantragt hat.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 27 FlurbG.