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von Anonymer Benutzer

RzF - 9 - zu § 142 Abs. 3 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 30.04.1974 - III F 11/72 = RdL 1974 S. 296

Aktenzeichen III F 11/72 Entscheidung Urteil Datum 30.04.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1974 S. 296  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Klage kann im Falle der Nichtbescheidung bereits vor Beginn der Dreimonatsfrist erhoben werden.
2. Zur Frage, wie sich das Fehlen einer auf die Klagemöglichkeit nach § 142 Abs. 3 FlurbG gerichteten Rechtsmittelbelehrung auswirkt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 11 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG.