Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 29.04.1974 - III F 11/71
Aktenzeichen | III F 11/71 | Entscheidung | Urteil | Datum | 29.04.1974 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Kassel | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Eine Wiedereinsetzung ohne Antrag kann gewährt werden, wenn der Kläger fälschlich durch eine Rechtsmittelbelehrung der Flurbereinigungsbehörde auf die Möglichkeit einer Beschwerde zur Oberen Flurbereinigungsbehörde hingewiesen wurde und diese die Beschwerde angenommen hatte. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 19 Abs. 3 FlurbG.