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von Anonymer Benutzer

RzF - 57 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 27.06.2017 - 13 A 16.2275 (Lieferung 2018)

Aktenzeichen 13 A 16.2275 Entscheidung Urteil Datum 27.06.2017
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung 2018

Leitsätze

1. Die Rücknahme eines Widerspruchs für den Fall, dass eine bestimmte Planänderung erfolgen wird, ist zulässig. Wird diese zunächst vorgenommene Planänderung aufgehoben, lebt der Widerspruch wieder auf.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG.