Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.01.2009 - 9 K 25/05 = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) (Lieferung 2010)
Aktenzeichen | 9 K 25/05 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.01.2009 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) | Lieferung | 2010 |
Leitsätze
1. | Entbehrt die Rechtsbehelfsbelehrung eines Hinweises auf die Möglichkeit, den Widerspruch auch bei der Widerspruchsbehörde zu erheben, berührt dies nicht ihre Ordnungsmäßigkeit und damit nicht die Länge des Laufs der Widerspruchsfrist. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 27 FlurbG.