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von Anonymer Benutzer

RzF - 48 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.01.2009 - 9 K 25/05 = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) (Lieferung 2010)

Aktenzeichen 9 K 25/05 Entscheidung Urteil Datum 28.01.2009
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz)  Lieferung 2010

Leitsätze

1. Entbehrt die Rechtsbehelfsbelehrung eines Hinweises auf die Möglichkeit, den Widerspruch auch bei der Widerspruchsbehörde zu erheben, berührt dies nicht ihre Ordnungsmäßigkeit und damit nicht die Länge des Laufs der Widerspruchsfrist.

Anmerkung


Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 27 FlurbG.