Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 16.07.1969 - F III 54/66
Leitsätze
1.
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Zur Frage der Zulässigkeit einer Anfechtungsklage bei fehlendem Vorverfahren, wenn das Verhalten der oberen Flurbereinigungsbehörde vor und während des gerichtlichen Verfahrens mit Sicherheit erwarten läßt, daß die Beschwerde keinen Erfolg haben wird.
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2.
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Zur Frage der Anfechtung der Beschwerderücknahme eines Teilnehmers wegen Irrtums.
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3.
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Zur Frage der Unwirksamkeit eines in einer Verhandlung geschlossenen Vergleichs zwischen einem Teilnehmer und der Flurbereinigungsbehörde.
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Anmerkung