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von Anonymer Benutzer

RzF - 13 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 14.10.1964 - 141 VII 61

Aktenzeichen 141 VII 61 Entscheidung Urteil Datum 14.10.1964
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Ein Kläger verliert seine Aktivlegitimation, wenn er das Grundstück, auf das sich die Klage bezieht veräußert. Er gilt vom Zeitpunkt der Grundbucheintragung ab nicht mehr als Beteiligter. Das Gericht kann die diesbezüglichen Klagebegehren nicht weiter würdigen. Die Klage ist abzuweisen.