Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.1963 - IV C 76/63 = BVerwGE 17, 166= NJW 1964 S. 831

Aktenzeichen IV C 76/63 Entscheidung Urteil Datum 22.11.1963
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 17, 166 = NJW 1964 S. 831  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine fernmündliche Rechtsmitteleinlegung entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Wird ein Vermerk über das fernmündliche Gespräch zu den Akten genommen, so kann darin allenfalls ein Grund zur Wiedereinsetzung gesehen werden.

Anmerkung

Das Urteil ist zu § 336 Abs. 3 LAG ergangen; es gilt für § 141 Abs. 1 FlurbG entsprechend.