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von Anonymer Benutzer

RzF - 25 - zu § 140 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 12.06.1986 - 13 A 83 A.3199

Aktenzeichen 13 A 83 A.3199 Entscheidung Urteil Datum 12.06.1986
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. In die Zuständigkeit der Zivilgerichte fällt nur der Streit über die Höhe der Geldentschädigung, nicht aber die Vorfrage, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 44 Abs. 4 FlurbG.