Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 30.08.1977 - IX G 60/75
Aktenzeichen | IX G 60/75 | Entscheidung | Urteil | Datum | 30.08.1977 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Münster | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Streitigkeiten über die Erhöhung der von der Straßenbauverwaltung gezahlten Nutzungsentschädigung fallen in die Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts, wenn der Träger der Straßenbaulast durch vorläufige Anordnung nach § 88 Nr. 3 und § 36 Abs. 1 FlurbG in den Besitz von Flächen eingewiesen worden ist. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 81 Abs. 1 FlurbG.