RzF - 4 - zu § 139 Abs. 3 FlurbG


Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 18.05.1992 - 1 BvR 247/91

Aktenzeichen 1 BvR 247/91 Entscheidung Kammerbeschluss Datum 18.05.1992
Gericht Bundesverfassungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Bestimmung ehrenamtlicher Richter gemäß § 139 Abs. 3 FlurbG hält sich im Rahmen des vom Grundgesetz eingeräumten Gestaltungsraums.
2. Trotz des Funktionswandels der Flurbereinigung wird die Zugehörigkeit zweier Landwirte zum Flurbereinigungsgericht der Eigenart des zu regelnden Rechtsgebiets gerecht.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 20 - zu § 1 FlurbG.