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von Anonymer Benutzer

RzF - 1 - zu § 139 Abs. 3 FlurbG


Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.10.1973 - V CB 71.72 = BVerwGE 44, 96= RdL 1974 S. 66

Aktenzeichen V CB 71.72 Entscheidung Urteil Datum 09.10.1973
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 44, 96 = RdL 1974 S. 66  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Beisitzer am Flurbereinigungsgericht können auch Altenteiler sein, die ihren Hof übergeben haben und sich auf die Bewirtschaftung ihres Vorbehaltlandes beschränken.
2. Zur Mitwirkung eines an das Flurbereinigungsgericht versetzten Beamten der Kulturverwaltung als Fachbeisitzer im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 FlurbG.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 6 - zu § 21 Abs. 6 FlurbG.