Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.03.1957 - CB 40.57

Aktenzeichen CB 40.57 Entscheidung Beschluss Datum 15.03.1957
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Das Erfordernis, daß als Beisitzer des Flurbereinigungsgerichts kein aktiver Beamter der Landeskulturverwaltung desselben Landes mitwirkt, gilt nicht für Personen, die früher aktive Beamte der Landeskulturverwaltung des Landes gewesen sind.