Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.01.1977 - 3 C 33/76
Aktenzeichen | 3 C 33/76 | Entscheidung | Urteil | Datum | 19.01.1977 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Ist die vorzeitige Ausführungsanordnung unzulänglich begründet, so können den Widerspruchsführern die Kosten des im Ergebnis erfolglosen Widerspruchsverfahrens nicht auferlegt werden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 6 - zu § 63 Abs. 1 FlurbG.