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von Anonymer Benutzer

RzF - 70 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.01.1977 - 3 C 33/76

Aktenzeichen 3 C 33/76 Entscheidung Urteil Datum 19.01.1977
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Ist die vorzeitige Ausführungsanordnung unzulänglich begründet, so können den Widerspruchsführern die Kosten des im Ergebnis erfolglosen Widerspruchsverfahrens nicht auferlegt werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 6 - zu § 63 Abs. 1 FlurbG.