RzF - 7 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.11.1965 - IV B 62.65 = RdL 1966 S. 111

Aktenzeichen IV B 62.65 Entscheidung Beschluss Datum 15.11.1965
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1966 S. 111  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die auf den Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Revisionsrüge kann auch zu einer Prüfung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen, wenn die geltend gemachte - an sich grundsätzlich bedeutsame - Rechtsfrage schon entschieden worden ist. Zu prüfen ist dann die Frage, ob die angefochtene Entscheidung von einer einschlägigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 23 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.