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von Anonymer Benutzer

RzF - 50 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.08.1974 - 3 C 67/73 = RdL 1974 S. 333

Aktenzeichen 3 C 67/73 Entscheidung Urteil Datum 28.08.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen RdL 1974 S. 333  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nur etwaige strafbare Falschaussagen eines Sachverständigen oder Zeugen können zur Wiederaufnahme eines Verfahrens führen, nicht aber falsche Erklärungen anderer am Prozeß beteiligter Personen.