Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 05.07.2011 - 13 A 10.2548 = KommunalPraxis BY 2011, 401 (Leitsatz) (Lieferung 2012)
Aktenzeichen | 13 A 10.2548 | Entscheidung | Urteil | Datum | 05.07.2011 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | = KommunalPraxis BY 2011, 401 (Leitsatz) | Lieferung | 2012 |
Leitsätze
1. | Im Falle einer Änderung des Flurbereinigungsplans wird in die Abfindung aller betroffenen Teilnehmer eingegriffen und sie insgesamt neu geregelt. Der geänderte Flurbereinigungsplan tritt als neuer Verwaltungsakt an die Stelle des zuvor erlassenen Plans, so dass die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen den Plan zu ergreifen, erneut eröffnet ist. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 24 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG.