Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.05.2011 - BVerwG 9 B 97.10 (Lieferung 2011)
Aktenzeichen | BVerwG 9 B 97.10 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 24.05.2011 |
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Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | Lieferung | 2011 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Jagdgenossenschaften steht in Anbetracht ihres eigentumsrechtlich geschützten Jagdausübubgsrechts im gemeinschaftlichen Jagdbezirk eine Klagebefugnis gegen flurbereinigungsrechtliche Maßnahmen zur Änderung der Eigentumslage zu, die nach den jagdrechtlichen Vorschriften zwangsläufig eine Veränderung ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirks oder dessen Wegfall zur Folge haben. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 10 Nr. 2 b FlurbG.