RzF - 119 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 28.12.1994 - 13 AS 94.3195 = RdL 1995 S. 111

Aktenzeichen 13 AS 94.3195 Entscheidung Beschluss Datum 28.12.1994
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen RdL 1995 S. 111  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Das Flurbereinigungsgericht macht von der Änderungsbefugnis nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO Gebrauch, nachdem die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen des Wegebaus im vorausgegangenen Verfahren nicht im erforderlichen prüfungsfähigen Umfang dargestellt worden waren.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 58 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.