RzF - 101 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Beschluss vom 25.06.1982 - 7 S 999/82

Aktenzeichen 7 S 999/82 Entscheidung Beschluss Datum 25.06.1982
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Werden dringende Gründe wegen des Vorausbaus der gemeinschaftlichen Anlagen geltend gemacht und erweist sich die vorläufige Anordnung - nach summarischer Prüfung - als rechtmäßig, rechtfertigt dies regelmäßig auch das Interesse am Sofortvollzug.
2. Eine solche vorläufige Anordnung duldet bereits ihrer vom Gesetz bestimmten Natur nach keinen unabsehbaren Aufschub.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 49 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.