Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 13.05.1977 - F OVG D 17/77
Aktenzeichen | F OVG D 17/77 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 13.05.1977 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Einer Abwägung des öffentlichen Interesses an einer sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes und des privaten Interesses eines Betroffenen an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes bis zur gerichtlichen Entscheidung bedarf es nicht in Fällen, in denen der Erfolg oder Mißerfolg eines Rechtsmittels offensichtlich auf der Hand liegt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 17 Abs. 1 FlurbG.