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von Anonymer Benutzer

RzF - 1 - zu § 138 Abs. 1 Satz 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 19.08.1958 - 5 S 314/57

Aktenzeichen 5 S 314/57 Entscheidung Urteil Datum 19.08.1958
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Werden die Besitzstände zweier Teilnehmer auf deren eigenen Wunsch zusammengelegt, so widerspricht das nachträgliche Verlangen eines der beiden Teilnehmer, seine Abfindung nunmehr ohne Berücksichtigung des Zusammenhangs mit dem anderen Teilnehmer zu überprüfen, seinem vorausgegangenen Verhalten und kann deshalb nicht berücksichtigt werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.