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von Anonymer Benutzer

RzF - 8 - zu § 134 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 07.02.1969 - 267 VII 67

Aktenzeichen 267 VII 67 Entscheidung Urteil Datum 07.02.1969
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Stillschweigende Zulassung nachfristiger Beschwerden.

Aus den Gründen

An eine stillschweigende Beschwerdezulassung durch den Spruchausschuß ist das Gericht nicht gebunden, vielmehr kann und muß diese Frage voll geprüft werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7.5.1965 in RdL 1965 S. 244 = BVerwGE 21 S. 93).