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von Anonymer Benutzer

RzF - 7 - zu § 129 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 16.04.2003 - 9 C 11622/01.OVG = = RdL 2003 S. 210

Aktenzeichen 9 C 11622/01.OVG Entscheidung Urteil Datum 16.04.2003
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen = = RdL 2003 S. 210  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Niederschrift über den Planwunschtermin begründet als öffentliche Urkunde vollen Beweis für die Vollständigkeit der Wiedergabe geäußerter Willensbekundungen der Teilnehmer. Dies gilt auch dann, wenn sie lediglich vom Verhandlungsführer und dem Teilnehmer, nicht aber vom Protokollführer unterzeichnet ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 39 - zu § 65 FlurbG.