RzF - 1 - zu § 114 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.07.2003 - 8 K 2/03 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 8 K 2/03 Entscheidung Urteil Datum 17.07.2003
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Beitragsbescheid kann nicht mit der Begründung angefochten werden, der Beschluss des Vorstandes über die Hebung von Beiträgen sei fehlerhaft, weil dieser infolge einer fehlerhaften Ladung zur Teilnehmerversammlung nicht ordnungsgemäß gewählt worden sei.
2. § 114 Abs. 1 FlurbG findet auf Einladungen zu Teilnehmerversammlungen keine Anwendung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 LwAnpG.