Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.07.2003 - 8 K 2/03 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 2/03 | Entscheidung | Urteil | Datum | 17.07.2003 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Ein Beitragsbescheid kann nicht mit der Begründung angefochten werden, der Beschluss des Vorstandes über die Hebung von Beiträgen sei fehlerhaft, weil dieser infolge einer fehlerhaften Ladung zur Teilnehmerversammlung nicht ordnungsgemäß gewählt worden sei. |
2. | § 114 Abs. 1 FlurbG findet auf Einladungen zu Teilnehmerversammlungen keine Anwendung. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 LwAnpG.