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von Anonymer Benutzer

RzF - 14 - zu § 108 FlurbG

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.03.1986 - IV R 1/84 = BStBl. 1986 Teil II S. 711

Aktenzeichen IV R 1/84 Entscheidung Urteil Datum 13.03.1986
Gericht Bundesfinanzhof Veröffentlichungen BStBl. 1986 Teil II S. 711  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Einkommensteuerrechtlich sind die in ein Flurbereinigungsverfahren eingebrachten und die daraus im Zuteilungsweg erlangten Grundstücke grundsätzlich als wirtschaftlich identisch zu werten. Demgemäß tritt keine Gewinnrealisierung ein; die etwaige Betriebsvermögenseigenschaft der eingebrachten Grundstücke setzt sich an den erlangten Grundstücken unverändert fort.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 49 - zu § 68 Abs. 1 Satz 1 FlurbG.