RzF - 23 - zu § 7 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 14.03.2012 - 8 K 2/10 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 8 K 2/10 Entscheidung Urteil Datum 14.03.2012
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Begriff "ländliche Grundstücke" wird in § 87 Abs. 1 FlurbG im Gegensatz zu "städtischen Grundstücken" gebraucht und soll nur zum Ausdruck bringen, dass die Grundstücke im ländlichen und nicht in ganz oder vorherrschend städtisch geprägten Bereichen liegen müssen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 6 Abs. 1 FlurbG.