RzF - 6 - zu § 6 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 14.03.2012 - 8 K 2/10 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 8 K 2/10 Entscheidung Urteil Datum 14.03.2012
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die ordnungsgemäße Durchführung der öffentlichen Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung dieses Verwaltungsakts.
2. Voraussetzung für eine Bezugnahme auf eine frühere, im Zusammenhang mit der Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens erfolgte Anhörung gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG ist allein, dass es sich in den wesentlichen, das Flurbereinigungsverfahren bestimmenden Eckpunkten, wie die Abgrenzung des Verfahrensgebiets, die Verfahrenszielsetzung usw., um identische Verfahren handelt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 6 Abs. 1 FlurbG.