Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 13.07.2004 - 13 A 02.542
Aktenzeichen | 13 A 02.542 | Entscheidung | Urteil | Datum | 13.07.2004 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | § 44 Abs. 5 S. 1 FlurbG, wonach mit Zustimmung des Teilnehmers durch die Abfindung eine völlige Änderung der bisherigen Struktur eines Betriebes bewirkt werden kann, erfasst nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern jeden Besitzstand, der am Flurbereinigungsverfahren beteiligt ist. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RZF - 2 - zu § 44 Abs. 5 FlurbG.