RzF - 43 - zu § 51 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 20.04.2004 - 13 A 02.718 = RdL 2005 S. 81

Aktenzeichen 13 A 02.718 Entscheidung Urteil Datum 20.04.2004
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen RdL 2005 S. 81  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Vorübergehende Nachteile, die nach § 51 Abs. 1 FlurbG einen Ausgleichsanspruch begründen können, sind nicht bei der Wertermittlung zu berücksichtigen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 142 Abs. 2 FlurbG.