RzF - 9 - zu § 47 Abs. 3 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 25.06.2018 - 15 KF 29/17 (Lieferung 2019)

Aktenzeichen 15 KF 29/17 Entscheidung Urteil Datum 25.06.2018
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung 2019

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nach § 4 Abs. 1 VwZG kann ein Dokument durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 59 Abs. 3 FlurbG.