Flurbereinigungsgericht Weimar, Urteil vom 28.11.2007 - 7 F 784/06 (Lieferung 2009)
Aktenzeichen | 7 F 784/06 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.11.2007 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Weimar | Veröffentlichungen | Lieferung | 2009 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Hat sich die Flurbereinigungsbehörde nicht auf den Ablauf der insgesamt 9 Monate umfassenden Frist des § 142 Abs. 2 Satz 2 FlurbG berufen, sondern sachlich über den Widerspruch entschieden, ist dadurch die volle gerichtliche Sachprüfung eröffnet worden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 63 - zu § 64 LwAnpG.