Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 04.11.2003 - 8 K 14/02 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 14/02 | Entscheidung | Urteil | Datum | 04.11.2003 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Das Flurbereinigungsgericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Nachsichtgewährung nach § 134 Abs. 2 FlurbG vorliegen auch dann, wenn die Behörde verspätet vorgebrachte Einwendungen zugelassen hat. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 18 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG.