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von Anonymer Benutzer

RzF - 18 - zu § 110 FlurbG

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen - Flurbereinigungsgericht, Urteil vom 29.01.2018 - 7 C 5/17.F (Lieferung 2020)

Aktenzeichen 7 C 5/17.F Entscheidung Urteil Datum 29.01.2018
Gericht Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen - Flurbereinigungsgericht Veröffentlichungen Lieferung 2020

Leitsätze

1. Es kommt nur auf die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des entscheidenden Teils des Flurbereinigungsbeschlusses und dessen ordnungsgemäße Auslegung in der Flurbereinigungsgemeinde an, in der das beteiligte klägerische Grundstück liegt, nicht aber auf eine ord-nungsgemäße öffentliche Bekanntmachung und Auslegung in den umliegenden Gemeinden. (Redaktioneller Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 7 - zu § 6 Abs. 2 FlurbG.