Flurbereinigungsgerichtgericht Magdeburg, Urteil vom 23.03.2016 - 8 K 2/14 (Lieferung 2017)
Aktenzeichen | 8 K 2/14 | Entscheidung | Urteil | Datum | 23.03.2016 |
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Gericht | Flurbereinigungsgerichtgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2017 |
Leitsätze
1. | Soweit ein Verwaltungsakt existent geworden ist und der Widerspruchsführer auf andere Weise sichere Kenntnis von dessen Ergehen erlangt hat, kann er hiergegen Widerspruch einlegen, selbst wenn die Widerspruchsfrist ihm gegenüber noch nicht zu laufen begonnen hat. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 56 LwAnpG.