Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 04.11.2003 - 8 K 14/02 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 14/02 | Entscheidung | Urteil | Datum | 04.11.2003 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze
1. | Einwendungen gegen die Wertermittlung der neuen Grundstücke können mit der Anfechtung des Bodenordnungsplans nicht geltend gemacht werden, wenn die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung bestandskräftig geworden ist und die Gewährung von Nachsicht nicht in Betracht kommt, weil der Betroffene im zeitlichen Zusammenhang mit der Wertermittlung vorläufig in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen worden ist. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 18 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG.