Flurbereinigungsgericht Weimar, Urteil vom 28.11.2007 - 7 F 234/06 (Lieferung 2012)
Aktenzeichen | 7 F 234/06 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.11.2007 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Weimar | Veröffentlichungen | Lieferung | 2012 |
Leitsätze
1. | Maßgeblicher Zeitpunkt für eine dem Bodenordnungsplan vorausgehende Wertermittlung ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Es kann nicht auf einen früheren Zeitpunkt – etwa den der Einleitung des Bodenordnungsverfahrens – abgestellt werden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 67 - zu § 64 LwAnpG.