VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2010 - 7 S 3291/08 = DÖV 2011, 328 (Leitsatz) (Lieferung 2012)
Aktenzeichen | 7 S 3291/08 | Entscheidung | Urteil | Datum | 09.12.2010 |
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Gericht | VGH Baden-Württemberg | Veröffentlichungen | = DÖV 2011, 328 (Leitsatz) | Lieferung | 2012 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Widerspruchsgebühr kann sich an der Höhe der Gebühren orientieren, die in einem gerichtlichen Verfahren mit demselben Streitgegenstand erhoben werden könnte. Die im Widerspruchsverfahren erhobenen Kosten müssen aber ganz erheblich unter den Vergleichskosten eines gerichtlichen Verfahrens liegen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 55 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.