Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 4 - zu § 19 Abs. 2 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2009 - 70 S 2.08 (Lieferung 2010)

Aktenzeichen 70 S 2.08 Entscheidung Beschluss Datum 24.07.2009
Gericht Flurbereinigungsgericht Berlin-Brandenburg Veröffentlichungen Lieferung 2010

Leitsätze

1. Die Heranziehung nur der Anlieger einer Straße in der Ortslage ist jeweils anhand der Ziele der konkreten Maßnahme zu beurteilen, ob diese der Gesamtheit der Teilnehmer des Verfahrens Vorteile bringt oder besonderen, enger begrenzten Zwecken der in einer konkreten Ortslage lebenden Teilnehmer oder gar nur der Anlieger dient.

Anmerkung


Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 31 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.